EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU soll mehr Sicherheit für personenbezogene Daten bringen. Einerseits gut für die einzelne Person, andererseits sind einige rechtliche und organisatorische Dinge zu beachten. Unternehmen und vor allem deren Geschäftsführer, werden für Datenmissbrauch haftbar gemacht. Um dies abzuwenden gibt es eine Reihe von technischen, organisatorischen und vor allem bürokratischen Maßnahmen. Einen sehr guten allgemeinen Überblick über die derzeitige gesetzliche Lage und Maßnahmen bietet die WKO.

Um als Unternehmen wirklich fit zu sein bedarf es einer individuellen Betrachtung und Aufarbeitung des Themas Datenschutz.

Hier können wir helfen:

  • Daten-mapping: Evaluierung der vorhandenen personenbezogenen Daten und kategorisierung (Mitarbeiter, Mitglieder, Kunden, Interessenten, etc.)
  • Verarbeitungsverzeichnis: Alle Datenkategorien müssen schriftlich dokumentiert werden. Wir helfen dabei.
  • Informationspflicht: Welche Daten, zu welchen Zwecken und wie lange gespeichert, bzw. verwendet werden muss einfach erklärt werden. Wir erarbeiten gemeinsam die Erklärungen und platzieren sie an den vorgeschriebenen Stellen (Homepage, lokal, etc.)
  • Sorgfaltspflicht: Daten, die rechtskonform erhoben wurden müssen vor Zugriff von aussen geschützt werden.

Weitere Angebote:

  • Information und Schulung vor Ort
  • Datenschutzbeauftragter
  • Ausbildung von internen Datenschutzkoordinatoren im Betrieb

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